Oskar Welzl: Weblog zur Homepage

Wiener Polizei weltweit blamiert

Als die Geschichte Mitte Februar durch die österreichischen Medien ging, war sie nichts weiter als eine kleine Randnotiz mit Schmunzelfaktor:

Der Wiener Barkeeper Edin Mehic war von einem Polizisten zu € 70,- Strafe verdonnert worden, weil er - festhalten! - in der Öffentlichkeit nach Verzehr eines Döners gerülpst hatte. Das besonders Pikante an der Sache: Ort des Geschehens war ausgerechnet der Wiener Praterstern, wo die Polizei doch eigentlich anderes zu tun haben sollte. Entsprechend hämisch fielen damals die Artikel österreichischer Journalisten aus. (Herr Mehic selbst schildert sein unpackbares Erlebnis hier.)

Was ich erst jetzt erfahren habe: Edin Mehic wurde mit dieser Story zum derzeit bekanntesten Österreicher weltweit. Von China bis Kanada, von Kroatien bis Kalifornien berichteten die Zeitungen und Fernsehstationen über den bizarren Vorfall. Weil die Wiener Polizei den eigentlichen „Hauptdarsteller“ (den Polizisten) unter Verschluß hält, ist nur Polizeiopfer Edin Mehic zu sehen. Überall.

Krönung der Geschichte: Die türkische Döner-Kette Kasap Döner lud den 27jährigen Wiener zu einer Reise nach İstanbul ein. Im Rahmen einer Pressekonferenz wurde ihm dort ein Scheck über € 70,- Euro überreicht, der den durch das Fehlverhalten der Wiener Polizei erlittenen Schaden ausgleichen soll.

Unterm Strich: Edin Mehic ist berühmt, Kasap Döner hat eine tolle Werbeaktion gelandet und die ganze Welt hält sich den Bauch vor Lachen über die Dummheit der Wiener Polizei. Noch unbekannt ist, wie sich die „Aktion (mit alles und) scharf“ auf die Kriminalitätsrate am Praterstern ausgewirkt hat. :)

 
Deep_Blue meinte am :
Faktencheck
Deine Artikel kommen ja bekanntlich mit sehr wenigen bis gar keinen Fakten aus, aber schauen wir mal, was wir in diesem Fall an Fakten vorliegen haben:

1) Ein Bürger isst Gammelfleisch am Praterstern
2) Er muss rülpsen
3) Er wird wegen Anstandsverletzung angezeigt

Das war es dann auch schon mit den Fakten.

Dann gibt es noch den weinerlichen Bericht des Angezeigten auf Facebook, in dem folgende Angaben zu lesen sind:

" Ich werde angezeigt wegen "Anstandverletzung", schrie der Polizist ...
Auf meine Frage wieso, antwortete mir mein neuer bester Freund "ich hab Komplexe, weil Sie 190 sind und ich 160. Er hat einen kleinen Penis und ich einen Großen. " (Woher er das bloß wusste dachte ich mir - sind irgendwelche Videos von mir im Umlauf von denen ich nichts weiß !?)
ich war mir anfangs nicht sicher ob er von Greenpeace ist, da ich vl zu viel CO2 ausgestossen habe...?"

Es ist natürlich sehr glaubwürdig, dass ihm der Polizist mitgeteilt hat, dass er unter Komplexen leidet und über einen kleinen Penis verfügt.

Man kann jetzt getrost davon ausgehen, dass der Rest genauso "sachlich" geschildert wurde. Wir wissen es aber nicht.

Wir wissen auch nicht, warum der Polizist mit einer Anzeige reagiert hat, ein von dir unterstelltes Fehlverhalten oder sogar Dummheit ist deine subjektive Meinung, welche dir in einer Demokratie ja zusteht.

Endlich haben die sozialen Medien wieder einen Helden, kann man aber auch werden, wenn man Zimt frisst oder sich einen Kübel Eiswasser über den Kopf schüttet. Ist bei dieser degenerierten Generation nichts besonderes.

Der Türke hatte seine medialen 15 Minuten, eine Gammelfleischkette hatte ihre Werbung, ein Wiener Anwalt hat einen Job und die Boulevardpresse hat was zu schreiben.

Die Grünen und die Linken können endlich wieder einmal auf die Polizei hinprügeln, auch ohne hinreichenden Verdacht, aber den haben sie ja noch nie benötigt.

Ach ja, du hast vollkommen Recht, wenn du die unhaltbare Situation am Praterstern anprangerst.
Daran ist aber nicht die Polizei schuld, sonder die, von dir so geliebte, Rot/Grüne Stadtregierung.

In diesem Sinne - ein bisschen mehr Recherche und Fakten und ein bisschen weniger Hetze würden deinem Krawall-Blog gut zu Gesicht stehen. 
ossi1967 antwortete am :
Die Fakten passen schon. OK, Deine nicht so ganz.

Das, worums geht, ist: Jemand wurde zu € 70,- verdonnert, weil er am Praterstern gerülpst hat. Das ist unstrittig, weil es ja auch wörtlich so in der Strafverfügung steht. Wenn Du jetzt behauptest, daß wir nicht wissen, warum der Polizist mit einer Anzeige reagiert hat, dann ist das schon sehr seltsam: Immerhin stimmen ja die Strafverfügung und die Aussagen von Herrn Mehic inhaltlich zu 100% überein. Was willst Du da noch rumdichten?

Jemanden nach dem Wiener Landes-Sicherheitsgesetz eine € 70,- Geldstrafe umzuhängen, nur weil er gerülpst hat, ist nun einmal ein dummes Fehlverhalten. Da ist nix unterstellt oder subjektiv.

Durchaus nochmal angesagt wär ein Faktencheck allerdings bei Deinem Kommentar. Du schreibst: Der Türke hatte seine medialen 15 Minuten. Das ist nicht nur semantisch hart an der Grenze zur Unsinnigkeit, es ist vor allem inhaltlich falsch. In der ganzen Geschichte kommt kein einziger (männlicher) Türke vor … Der Polizist muß Österreicher gewesen sein. Der Barkeeper war auch kein Türke. Die einzige Person mit Verbindung zur Türkei ist Bahar Özürün, Inhaberin von Kasap Döner. Die Dame kannst Du aber wohl nicht gemeint haben, wie Du der Türke geschrieben hast. Was phantasierst Du also schon wieder zusammen?

Und weil wir grad beim Fragenstellen sind: Wieso hast Du diesen Kommentar eigentlich geschrieben? Du hast gleich zu Beginn bestätigt, daß die Fakten stimmen (Er muss rülpsen; er wird wegen Anstandsverletzung angezeigt). Und dann schwafelst Du irgendwas rum, ohne daß Du auch nur ansatzweise auf den Punkt kommst. Typisch rechtes Propaganda-Posting.

Achja, apropos rechte Propaganda: Die unhaltbare Situation am Praterstern ist natürlich der Polizei anzulasten, wenn sie lieber Rülpsern hinterherschnüffelt, statt sich um die Sicherheit der Bevölkerung zu sorgen.

 
Deep_Blue antwortete am :
Einspruch
Ok, sorry mein Fehler. Das ist ein Bosnier, kein Türke.

Also der Hr. Mehic behauptet, dass der Polizist 20 Meter entfernt gestanden ist.
Der Hr. Mehic behauptet aber auch, dass der Polizist ihm gegenüber angegeben hat, dass er Komplexe und einen kleinen Schwanz habe.

Da kann man den Wahrheitsgehalt schon mal in Frage stellen.

Es kann aber auch sein, dass der Hr. Mehic provokant war, den Polizisten angerülpst hat, etc. Wir werden es nie erfahren.

Du nimmst einen selbstverfassten Bericht aus den sozialen Medien als absolute Wahrheit, wenn es dir in den Kram passt.

Also nur für dich, auf den Punkt gebracht:

Es liegt eine einseitige Berichterstattung über den Tathergang vor.
Auf Grund dessen kann ich nicht auf ein Fehlverhalten des Polizisten schließen.
Er hat offenbar im Rahmen der Gesetze gehandelt, sonst wäre kein Strafbescheid erlassen worden.

Wogegen ich mich verwahre ist, deine Behauptung eines Fehlverhaltens oder die Unterstellung von Dummheit.
Klar, Grüne hassen Polizisten, aber persönlich kann ich mir nicht vorstellen, dass man sich die Arbeit antut, nur weil wer rülps, da wird schon mehr vorgefallen sein.

Bezüglich Praterstern. Die Polizei kann nur geltende Gesetze vollziehen.
Warum erlässt niemand eine Sicherheitszone am Praterstern ?
Und die Polizei hat auch nicht die ganzen "Akademiker" ins Land gelassen, welche dort jetzt herumlungern.

Und über die neue Novelle zum Suchtmittelgesetz brauchen wir ja kaum diskutieren.

Also, typisch linkes Propaganda Posting. :-) 
ossi1967 antwortete am :
Leseschwäche

Wenn Du der Meinung bist, daß Herr Mehic die Sache mit dem kleinen Schwanz und den 190cm vs. 160cm als Teil seiner Tatsachenerzählung eingebaut hat, solltest Du an Deinem Leseverständnis arbeiten.

Du solltest auch an Deinem Leseverständnis arbeiten, wenn Du der Meinung bist, daß die (etwas holprige) Schilderung von Herrn Mehic in irgendeiner Weise ausschlaggebend für die weltweite Verbreitung der Geschichte war. Das, was berichtet wurde, ist der Inhalt der Strafverfügung. Und die hat nicht Herr Mehic geschrieben, sondern die Wiener Polizei. Einseitig ist sie wohl nicht, weil der Gegenpart - also Edin Mehic - sie 1:1 bestätigt. (Ich könnt mir nicht vorstellen, warum er eine unrichtige Darstellung der Polizei bestätigen sollte.)

Du glaubst nicht, daß der Herr Kollege in Uniform sich die Arbeit nur wegen eines Rülpsers angetan hat? Daß da mehr vorgefallen ist? Dann hätt er dieses „Mehr“ ja auch zur Anzeige bringen müssen, oder? Wenn er das nicht getan hat, ist die logische Schlußfolgerung, daß dieses „Mehr“ gar nicht strafbar ist. Das wollen wir nicht annehmen, oder? Das wär ja Amtsmißbrauch, Polizeiwillkür.

Und zum Praterstern: Ja. Die Polizei soll bitte die Gesetze vollziehen und sich nicht zum Affen machen mit solchen Aktionen. Was kommt als nächstes? Werd ich von 15 Beamten eingekesselt, wenn ich am Schwedenplatz furze?

 
nömix meinte am :
»Der betroffene Beamte schildert den Sachverhalt laut Insider-Infos völlig anders: Es soll nur ein halber Meter gewesen sein, und der Polizist war gerade mit einem anderen Delinquenten beschäftigt, als Edim die Amtshandlung mit einem lauten Rülpser provokant gestört haben soll.«
(.. zumindest, wenn man Österreichs auflagenzweitstärkster Gratis-Volksinformationspostille glauben darf *)

Da hält sich so ein Primitivling also für besonders witzig, sich neben einem Polizisten hinzustellen und diesen provokant anzurülpsen, und ist sich anschließend selber nicht zu blöd seine Aktion via Medien auch noch in die Öffentlichkeit zu posaunen anstatt sich dafür zu genieren. Was würden Sie denn erwarten, wie der Polizist darauf reagieren soll? Wie lustig würden Sie als Zivilist das empfinden, wenn Sie am Praterstern von solchen Typen durch Anrülpsen "bespaßt" werden? 
Deep_Blue antwortete am :
So wird ein Schuh draus
Na das kann ich mir schon eher vorstellen.

Wollte ein wenig provozieren der Rotzbub und hat halt eine Anzeige kassiert.
Und wieder ein linker Heldenepos, der den Bach runter geht :-)

Lieber Nömix, ich fürchte, sie wissen nicht, was sie sich mit ihrem Posting angetan haben.
Hier ist nur eine Meinung zulässig, die des gottgleichen und allwissenden Blogbetreibers-Innen, der hat nämlich studiert, müssen sie wissen.

Aber sie werden es spätestens bei der Antwort merken.
Das "rechte Eckerl" ist die gelindeste Strafe.

Wir könnten uns aber auch darauf einigen, dass der Polizist ein Nazi ist und seinen Fremdenhass an dem armen, hungrigen Jungen aus Bosnien ausgelebt hat, der nur Gammelfleisch essen wollte.

Das würde dem Blogbetreiber gefallen, seine Zustimmung wäre uns sicher und die Diskussion zu Ende.

Aber nein, man darf solch einen linken Blödsinn nicht unwidersprochen lassen. 
ossi1967 antwortete am :
@nömix

Der betroffene Beamte schildert den Sachverhalt in erster Linie gar nicht. „Österreich“ beruft sich (wohl aus gutem Grund) auf nicht näher konkretisierte Insider-Infos. Irgendwer hat also irgendwem irgendwas erzählt, und irgendwer hat dann bei „Österreich“ angerufen.

Das ist aber nicht der springende Punkt. Der springende Punkt ist: Auch die in „Österreich“ veröffentlichte Darstellung weicht nicht vom bereits Bekannten ab. Erstens hat Edin Mehic ja nie Angaben darüber gemacht, in welcher Entfernung vom Polizisten er gerülpst haben will. Er sagt nur, daß ihn der Polizist ein paar Schritte später erst angehalten hat. Das widerspricht nicht den Insider-Infos der Qualitätszeitung.

Zweitens macht es auch keinen Unterschied, wo genau am Praterstern Herr Mehic gerülpst hat. Worüber sich alle Welt mit vollem Recht z’peckt ist, daß irgendein Polizist darin eine strafbare Anstandsverletzung sieht. Himmel eins! Würd ich für jeden Rülpser und jeden Furzer in meiner Umgebung € 70,- kassieren, ich wär längst reich.

Interessant ist ja auch, daß diese angeblich vom betroffenen Polizisten stammende Variante der Gschicht jetzt im Nachhinein zusätzliche Elemente aufweist, die in der ursprünglichen Strafverfügung noch nicht erwähnt wurden. Warum eigentlich nicht? Wenn es wirklich nur darum geht, daß Edin Mehic die Amtshandlung provokant gestört haben soll - warum wurde er nicht nach dem dafür vorgesehenen Gesetz angezeigt? Für das Stören einer Amtshandlung (falls es denn so stattgefunden hat) hätten wir in Österreich z.B. den §82 SPG anzubieten. Wenn es also drum geht, daß der Beamte sich durch einen Rülpser gefährdet fühlt, wenn er mit einem anderen Delinquenten beschäftigt ist, dann muß er auf diesen §82 ausweichen. (Das wird ihm halt nicht viel bringen: Der Gesetzgeber hält, im Gegensatz zum nervenschwächeren Polizisten, erst aggressives Verhalten für störend und daher widerrechtlich.)

Der §1 Abs.1 WLSG soll in erster Linie Leute davon abhalten, hinter Wartehäuschen zu kacken oder besoffen grölend durch die Straßen zu marschieren. (In solchen Fällen läßt sich die Polizei seltsamerweise nicht blicken.) Ein einfacher Rülpser verwirklicht den Tatbestand sicher nicht. Interessantes Gedankenspiel: Zwar behauptet nicht einmal „Österreich“, daß der Barkeeper den Polizisten absichtlich angerülpst hat, um damit die Amtshandlung zu stören. (Das hast Du erfunden.) Der Artikel stellt nur eine räumliche und zeitliche Nähe her und überläßt den Rest der Phantasie der Leser. (Qualitätsjounalismus eben.) Was aber, wenns doch so gewesen wäre? Was, wenn Edin Mehic genau das getan hätte?

Es gibt einen vergleichbaren Fall, der nur ein bißchen extremer ist und in dem das Verhalten des Angezeigten über einen bloßen Rülpser hinaus gegangen ist. In diesem Fall, der schließlich vor dem UVS gelandet ist, hat der Angezeigte laut unstrittiger Aktenlage eine laufende Amtshandlung auf offener Straße durch höhnisches Grinsen ins Lächerliche gezogen und zu den handelnden Polizisten gesagt: Ihr seids genauso deppat wie die Burschen vom L.!, Ihr kennts euch null aus!, Ihr wisst gar net, was ihr tun dürfts! Vor der Polizei hab i sowieso keinen Respekt mehr, […] die Polizei [ist] für mich unnötig! Auch in diesem Fall wollten die Polizisten den §1 Abs.1 WLSG bemühen. Und der Verwaltungssenat hat gesagt: Nein, ist nicht. Falsche Baustelle.

Im Wesentlichen bleibt doch: Es ist lächerlich, für einen Rülpser Strafe zahlen zu müssen. Das mag 100x schlechtes Benehmen sein, aber schlechtes Benehmen ist nicht strafbar. (Sonst müßt ich regelmäßig die Hälfte des U-Bahn-Waggons verhaften lassen.) Und weils lächerlich ist, macht sich die Welt zu Recht darüber lustig und die Wiener Polizei muß es ausbaden. Wenn man jetzt im nachhinein behaupten will, es wäre ja gar nicht um den Rülpser, sondern um das Stören einer Amtshandlung gegangen … dann hätt man die halt auch sofort anzeigen müssen und nicht hintennach was dazuerzählen.

Die „Österreich“-Version ist also nicht nur sehr unglaubwürdig, sie ändert auch exakt Nüsse an der Lächerlichkeit des ganzen Vorgangs.

 
Deep_Blue antwortete am :
Lol
Ich hatte dich gewarnt, Nömix :-)