Handelsgericht: Creative Commons Lizenz bestätigt
Während die Filmpiratinnen dabei natürlich in erster Linie gewinnen wollten, war meine Motivation eine andere: Mich hat interessiert, wie die heimische Gerichtsbarkeit rund um Detailfragen zu den verschiedenen Creative Commons Lizenzen steht. Diese sind ja (ähnlich wie die GPL im Softwarebereich) weit verbreitet und werden vor allem zum Schutz von Multimedia-Inhalten gern verwendet. Ob das dann aber alles so hält, was man in die Lizenz reingeschrieben hat … vor allem aber: Ob die übliche Form der Auszeichnung durch das CC-Logo ausreichend ist … Das alles sind dann doch Fragen, die man gern ein für alle Mal von einem Gericht geklärt hätte. Die schönste Lizenz nützt nichts, wenn sie im Rechtsstreit nicht wasserdicht ist.
Getragen unter anderem von meiner Spende konnten die Filmpiratinnen den Prozess bis zum Urteil durchfechten - und gewinnen. Besonders schön: Die FPÖ geht (natürlich) in die nächste Instanz, das Oberlandesgericht soll nun entscheiden. Und für die erhoffte Rechtssicherheit ist das gleich nochmal so schön. :)
Zwar ist das Urteil nicht publiziert, auf derstandard.at finden sich aber einige Zitate daraus:
Die Kläger (FPÖ, Anm.) haben ihr Video (…) auf Youtube veröffentlicht. Dadurch wurde auch eine Lizenzierung durch Youtube eingegangen. Diese sieht eine weitaus breitere Anwendungsmöglichkeit und eine durchaus großzügigere Rechteeinräumung vor […]. Daher wurden nicht die gleichen Weitergabebedingungen gewahrt, welche durch die Einräumung einer CC-Lizenz (…) gegeben gewesen wären.
[Es zeigt sich] durchwegs das Bild, dass die Kläger sich nicht an die vorgegebenen Bedingungen gehalten haben.
Mal sehen, ob die netten Erfurter auch die Party vor dem OLG noch durchdrücken. Ein paar Euro werd ich wieder rüberwachsen lassen. :)


