MyTaxi: Endlich wieder 50%
Etwas länger als ein Jahr ist es jetzt her, daß MyTaxi in Wien die letzte größere Rabattaktion durchgeführt hat. Damals wurde ausnahmslos jede Taxifahrt um 50% verbilligt, solange sie nur direkt übers Telefon bezahlt wurde.
Prompt zog damals die eingesessene Konkurrenz (konkret ein zur Funktaxizentrale 40100 gehörendes Unternehmen) gegen die Daimler-Tochter MyTaxi vor Gericht und erwirkte eine Einstweilige Verfügung. Aus wars mit Rabatten. Erst seit Ende 2015 das OLG Wien im Sinne von MyTaxi entschied, tauchten die ersten Gutscheincodes wieder auf, vorerst allerdings nur unter der Hand gehandelt und nur für einen Tag gültig.
Heute erzählt mir Herr K. von der ersten länger dauernden Aktion, die an die „50%“ vom Mai 2016 herankommt:
Auf DealHeute.at (wo man normalerweise Gutscheine für Ganzkörper-Enthaarung und Zahnbleichung findet) verhökert MyTaxi endlich wieder die guten, alten 50%-Rabatte, die auch für eine Weile gültig bleiben. Im Gegensatz zu 2015 ist also jetzt nicht jede Fahrt im Aktionszeitraum billiger, nein: Man muß Gutscheine online bei DealHeute.at kaufen, in der „Äpp“ speichern und sie dann während des Bezahlvorgangs am Handy einlösen. Ist ein bißchen komplizierter, aber naja … Für den ★★★★★-Fahrer zum halben Preis klickt man sich schon mal durch.
Nicht uninteressant übrigens, wie das OLG Wien zugunsten der Fahrgäste argumentiert hat:
Der Standpunkt der Funktaxi-Zentrale war, daß die Rabattaktion gegen den im Rang einer Verordnung stehenden Wiener Taxitarif vertößt. Das OLG Wien differenziert hier: Der Fahrpreis wird ja entsprechend der gültigen Verordnung entrichtet. Wesentlich ist aber, daß diese Verordnung nur das Verhältnis zwischen dem Taxiunternehmer und seinem Fahrgast regelt. Die Leistung der Taxivermittlung (also der Funkzentrale oder eben eines Handy-Programms wie MyTaxi) ist davon nicht erfaßt. Also darf MyTaxi dem Kunden einen Teil des Fahrpreises zu Werbezwecken erstatten.


