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Endlich: € 50.000 Strafe für Facebook-Nutzung

Facebook: Dislike! Endlich hat sich mal jemand die Mühe gemacht, die Machenschaften von Facebook (siehe Facebook: The Uber-Capitalist Experiment) auf Basis einer zivilisierten europäischen Rechtsordnung (in diesem Fall: der des deutschen Bundeslandes Schleswig-Holstein) zu analysieren. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) kommt zu dem Ergebnis:

Fanpages bei Facebook und Social-Plugins wie zum Beispiel der „Gefällt mir“-Button verstoßen gegen das Telemediengesetz (TMG) und gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bzw. das Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein (LDSG SH). Wer diesen Gesetzen unterliegt und eine Website unter Einbindung solcher Facebook-Plugins betreibt, muß mit Strafen bis zu € 50.000,- rechnen. Das ULD hat angekündigt, ab Ende September Maßnahmen gegen Websites zu ergreifen, die bis dahin der Aufforderung zur Entfernung der Facebook-Dienste nicht nachgekommen sind.

Die komplette Erklärung gibt es auf der Homepage des ULD als Presseinformation und ausführlich im 25seitigen Arbeitspapier „Facebook und Reichweitenanalyse“. Kurz gesagt ist das rechtliche Problem, daß Facebook über diese Plugins tatsächlich persönliche Daten sammelt - und das auf eine Art und Weise, die mit der deutschen Rechtslage nicht vereinbar ist.

Ich finds hoch erfreulich, daß hier mal jemand Nägel mit Köpfen macht und sehr detailliert und nachvollziehbar beschreibt, daß der Sumpf Facebook nicht nur moralisch und ideologisch verwerflich, sondern eben auch illegal ist. (Letzteres zumindest nach der Meinung des ULD.) Gespannt bin ich drauf, ob ähnliche Analysen demnächst auch in Bezug auf Google auftauchen.

 
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