Verfassungswidrige Gewinnsucht
Zur Erinnerung: Im Zuge der „Wir sind so jung, dynamisch, flexibel"-Reformen der „Es lebe der freie Markt“-Fuzzis wurde unter anderem beschlossen, daß die Post nun nicht mehr dazu da ist, um Briefe zuzustellen. Sie soll vielmehr Geld verdienen. Und das sollen möglichst viele Post-Firmen auch, nicht nur die Post. Und damit die alle ihre Werbung Briefe auch einwerfen können, war vorgesehen, daß bis 1.7.2006 alle Hausbrieffach-Anlagen der alten, geschlossenen Bauweise gegen neue, frei zugängliche ausgetauscht werden sollten.
Das Konzept hatte eine Reihe von Vorteilen: Die Hersteller der Briefkästen machen Kohle („Es lebe der freie Markt!“), jeder kann sich die Post seines Nachbarn ansehen und, vor allem, die Hausbesitzer (und damit die Mieter) zahlen die Anfangsinvestitionen für die neuen Post-Firmen, damit die (ja, es lebe der freie Markt!) auch möglichst schnell Gewinne schreiben können.
Der VfGH war nun aber doch anderer Ansicht: Irgendwie schien es den Herren dort nicht einsichtig, warum die für die sogenannte Liberalisierung notwendigen Investitionen nicht von denen getragen werden können, die dann auch die Profite einfahren. Im „öffentlichen Interesse“ sei der Austausch der Briefkästen jedenfalls nicht, meint der VfGH, sondern nur im Interesse der „Anbieter von Postdienstleistungen“. Schau an. Das ist das, was seit der Ankündigung dieser Regelung in allen Online-Foren gepostet wird.
Mit etwas Hausverstand hätte man das vielleicht auch im Infrastrukturministerium erkennen können. Und zwar rechtzeitig, bevor 50% der Hausbesitzer die Anlagen austauschen. Die bekommen nämlich für die entstandenen Kosten nun keinen Ersatz. Die Mietervereinigung prüft die Möglichkeit einer Amtshaftungsklage gegen Minister Gorbach, da einigen Mietern die Kosten für die neuen Brieffachanlagen bereits vorgeschrieben wurden.
Sowohl die Entscheidung des VfGH als auch den (deutlich kürzeren und verständlicheren) Pressetext dazu gibts als PDF zum Download.