Oskar Welzl: Weblog zur Homepage

schlosser meinte am :
Na oarg.
Ich vermute, dass die 'Wr.Linien' der Entwicklerfirma 'Fluidtime' offenbar die Exclusivrechte für die Vermarktung bzw. Programmierung 'ihrer Strecken' gegeben hat...oder wie auch immer dieses Geschäft auf 'österreichische Art und Weise' gemacht wurde...
Freie Software passt denen dann natürlich gar ned ins Konzept, da 'schneid' ja keiner mit.
gottseidank kann von meinem N900 ja nicht applelike einfach fernbedient Software wieder gelöscht werdedn... ;-)... ich hab's oben!
aber ne Sauerei ist's trotzdem... 
ossi1967 antwortete am :
Mitschneiden ist nicht

Ums Mitschneiden kanns nicht gehen: Die Information ist ja auch über die Internet-Seite der Wiener Linien frei abrufbar. Auch das offizielle Programm ist ja kostenlos. Was mich so ärgert ist nicht die österreichische Art und Weise, sondern die amerikanische: Es läßt sich wahrscheinlich tatsächlich eine rechtliche Grundlage finden, auf die die Wiener Linien sich bei der ganzen Sache berufen können. Nutzungsbedingungen, Markenrecht, was auch immer. Nur: Das sind Grundlagen, auf die man sich beruft, wenn man einen wirtschaftlichen Schaden erleidet und sich wehren muß. Stattdessen einfach präventiv zuzuschlagen „because we can“, das ist eine amerikanische Unsitte.

 
Robert Kaiser (Gast) antwortete am :
Nicht wirklich amerikanisch...
In den USA sind dafür derartige Daten per Gesetz öffentlich (Public Domain), schließlich hat "die Öffentlichkeit" schon per Steuern dafür bezahlt...

Es ist eher der österreichische (ev. noch europäische) Weg, den Sterzahler für die Nutzung der Daten, die mit seinem Steuergeld finanziert wurden, nochmal zahlen zu lassen - oder es ihn ganz zu verbieten,. damit kreativ umzugehen. 
ossi1967 antwortete am :
Ich glaub, bei uns sind die Daten auch öffentlich

Immerhin gibts ja das Informationsweitergabegesetz. Das zielt schon genau auf diese Situation. Die Wiener Linien versuchen sich nur kreativ aus der Sache rauszureden. (Vom Gedanken her funktioniert das so: Sie belegen ihre eigene Website in den „rechtlichen Hinweisen“ fast schon mit einem Benutzungsverbot. Jeder, der dann übers Informationsweitergabegesetz zu argumentieren versucht, daß er ein Zugriffsrecht auf die Daten hat, weil ja jeder über die Website Zugriff auf die Daten erhält, muß sich dann den Einwand gefallen lassen: Eben nicht, auf unserer Website darf niemand was machen mit den Daten. Irre.)

 

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