Oskar Welzl: Weblog zur Homepage

schlosser meinte am :
@ "Unterschiede EP und Ehe"
Einen Unterschied hast Du noch vergessen... Das "gelockerte Treuegelöbnis". :-)
Ich wusste es zwar schon, aber hab mir gerade noch das Interview mit Onkel Helmut in der ZIB24 angesehen: Da hat ihn der Roman-'ich-bin-so-fesch'-Rafreider gefragt, worin genau die Unterschiede bestehen.
Beim "gelockerten Treuegelöbnis" meinte ich ein kleines Grinserli in seinen Augen entdeckt zu haben. *LOL*

Durchbruch ja/nein:
Ich sehe das ein bisserl empathischer als Du... denn ich finde *einen* Aspekt sehr bemerkenswert (obwohl seine Entstehung eigentlich ein Armutszeugnis für die heimische Politik ist - so wie Du's richtig geschrieben hast):
Das per Verfassungsgericht erlangte MENSCHENRECHT auf Ehe bzw. auf die EP wird nun auch nicht per Zweidrittelmehrheit (so einfach) rückgängig gemacht werden können. Ich dachte auch bisher, das wäre schon möglich. Man hörte ja auch schon die ersten verbalgrauen Gewitterwolken aufziehen - die Leut' haben ja schon gemunkelt, dass es vielleicht dann doch von dem Ohrwaschelkaktus und dem Hatze mit einer rosanen (oder anderen) List revidiert werden könnte.
DOCH: Vor dem EuGH wird ein einmal erworbenes Menschenrecht nicht so leicht (bis gar nicht) kippbar sein.
Insoferne hat diese gestrige Entscheidung schon historischen Charakter.
Türkis-Blau haben das jetzt zu schlucken (deep down their throats) - und ich finde: Es hat schon Sex, wenn genau diese Entscheidung zu Beginn derer Amtszeit gefallen ist. *LOL*

Die Politik, insbesondere die ÖVP, hätte ja viele viele Jahre lang Zeit gehabt, den Willen der Bevölkerung in Gesetze zu schreiben. Doch sie haben es aus irgendwelchen verkorksten Gründen halt nie getan. *Jetzt* müssen sie das hinnehmen, was ihnen die Höchstrichter auf den Tisch klatschen. Selber schuld. Und paradoxerweise ist diese Polit-Lethargie genau die Chance gewesen, daß es eben - europaweit - einzigartig ist, daß es das Verfassungsgericht festgesetzt hat. Die Politik hat's halt (wieder mal) nicht gerafft. Na, dann eben anders. :-)

Aaah, noch was:
Ad: "Der VwGH stand vor der Entscheidung, entweder das Institut „Eingetragene Partnerschaft“ ganz zu streichen und durch die Ehe für alle zu ersetzen, oder aber beide Partnerschaftsformen für alle bestehen zu lassen".

Hier sollte "VfGH" stehen. Ich denke, der Minirat hatte damit nix zu tun. *gg*

Aaaaaaaah, noch was:
Weihnachtsgeschenke gibt's heuer keine von mir - ich muss aufn Ehevertrag sparn. *LOL* 
ossi1967 antwortete am :
VwGH

Ja, der VwGH spukt mir wohl zu oft im Kopf herum. Das ist die spukhafte Fernwirkung des Minirats. Danke fürs aufmerksame Korrekturlesen.

Das Treuegelöbnis gehört für mich eher zu den symbolischen Unterschieden mit marginalem Charakter.

Ein Menschenrecht auf Ehe lese ich im Erkenntnis des VfGH nicht. Erst recht nicht eines, an das sich der EuGH gebunden fühlen müßte. Der VfGH hat sich nur die Gesetze unter dem Gesichtspunkt des existierenden Gleichbehandlungsgebots angesehen und festgestellt: Die Gesetze verstoßen gegen die Verfassung. Selbstverständlich lassen sich diese Gesetze „reparieren“, indem man sie mit 2/3-Mehrheit in den Verfassungsrang hebt. Dann steht die Nur-Hetero-Ehe auf gleicher Stufe wie die Gleichbehandlung und widerspricht ihr zwar, kann aber nicht mehr wegen dieses Widerspruchs gekippt werden. Es ist nur derzeit keine solche 2/3-Mehrheit in Sicht. Wenn das nach der nächsten Wahl anders aussieht, kann eine rechte Parlamentsmehrheit die Ehe für alle natürlich wieder abschaffen.

 
schlosser antwortete am :
Gern geschehen. :-)
Ich bin ja ein korrekter...ähhh korrekturlesender Staatsbürger, Hr. Schelling. *LOOL*

@Änderung per 2/3:
Naja, *Du* bist ja der Stukkatierte, also werde ich Dich hier mit höherem Wissensstand ned niederboxen können. *g*. Frag mich über Withworth-Gewinde, Schubspannungen in der Draht-Textur und Freiwinkel bei Fräswerkzeugen, da kann ich auftrumpfen.
Kassa machen kann ich auch gut. Donnerstag abends. :-)

Ich plauder hier ja auch nur nach, was ich den (seriöseren) Medien entnehme. Dass es sich halt um ein Menschenrecht handeln dürfte. Kann ich natürlich jetzt nicht belegen.
Hab mich nur drüber gefreut, dass es so warad. Weil's dann halt ned kippbar sein kunntat. Aber was weiß der gemeine, brav steuerzahlende Schlosser aus Donaustadt schon... :-) 
ossi1967 antwortete am :
Withworth-Gewinde

Auf dem Landsitz North Cothelstone Hall von Lord und Lady Hesketh-Fortescue befinden sich außer dem jüngsten Sohn Meredith auch die Cousinen Priscilla und Gwyneth Molesworth aus den benachbarten Ortschaften Middle Fritham und Nether Addlethorpe, ferner ein Onkel von Lady Hesketh-Fortescue, der 79jährige Jasper Fetherstone, dessen Besitz Thrumpton Castle zur Zeit an Lord Molesworth-Houghton, einem Vetter von Priscilla und Gwyneth Molesworth, vermietet ist.

 

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